Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften

Stand: September 2026

 §1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge zwischen der f+p Training GmbH, Lindauer Straße 112, 87439 Kempten, und ihren Mitgliedern für die unter der Marke PARKS betriebenen Fitnessstudios.
  2. Tarif, Vertragsbeginn, Mindestvertragslaufzeit, Beiträge, Zahlungsweise, Leistungsumfang und sonstige vereinbarte Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.
  3. Der Vertrag kann im Studio oder über eine von der f+p Training GmbH bereitgestellte digitale Abschlussmöglichkeit geschlossen werden. Eingesetzte technische Plattformen oder Anwendungen werden hierdurch nicht Vertragspartner.
  4. Besteht bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird das Mitglied hierüber gesondert informiert.

 §2 Vertragslaufzeit, Kündigung und Fortführung

  1. Vertragsbeginn und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ergibt sich ebenfalls aus dem Mitgliedsvertrag und beträgt höchstens einen Monat.
  2. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, wird sie auf unbestimmte Zeit zu den bereits bei Vertragsschluss ausgewiesenen laufenden Konditionen „f+p PARKS 1M“ fortgeführt.
  3. Einmalige Entgelte des ursprünglichen Vertragsabschlusses, insbesondere ein Startpaket oder eine Aufnahmegebühr, werden durch diese Fortführung nicht erneut fällig. Neue einmalige Entgelte entstehen nur aufgrund einer ausdrücklich vereinbarten zusätzlichen Leistung oder eines später neu abgeschlossenen Mitgliedsvertrags.
  4. Die unbefristet fortgeführte Mitgliedschaft kann jederzeit mit der hierfür im Mitgliedsvertrag ausgewiesenen Frist, höchstens jedoch mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden.
  5. Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 §3 Ruhezeit und Vertragsunterbrechung

  1. Soweit der gebuchte Tarif dies vorsieht oder die f+p Training GmbH im Einzelfall zustimmt, kann auf Wunsch des Mitglieds eine zeitlich bestimmte Ruhezeit vereinbart werden. Voraussetzungen, Dauer und gegebenenfalls erforderliche Nachweise werden vor Beginn der Ruhezeit festgelegt.
  2. Während einer vollständigen Ruhezeit ruhen die vereinbarten Mitgliedschaftsleistungen und die hierfür geschuldeten laufenden Mitgliedsbeiträge.
  3. Während einer noch laufenden Mindestvertragslaufzeit kann ausdrücklich vereinbart werden, dass sich deren Ende um die Dauer der Ruhezeit verschiebt. Ohne eine solche Vereinbarung tritt keine Verlängerung ein.
  4. Bei einer bereits unbefristet fortgeführten Mitgliedschaft begründet eine Ruhezeit keine neue Mindestvertragslaufzeit.
  5. Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

 §4 Leistungsumfang und Änderungen

  1. Art und Umfang der Mitgliedschaft richten sich nach dem gebuchten Tarif und den im Mitgliedsvertrag ausgewiesenen Leistungen. Je nach Tarif können insbesondere Trainingsflächen, Trainingsgeräte, Kurse, funktionelle Trainingsbereiche, Sanitärbereiche und weitere vereinbarte Leistungen genutzt werden.
  2. Die für die gewöhnliche Nutzung erforderlichen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sind mit den vereinbarten Entgelten abgegolten, soweit keine zusätzliche Leistung gesondert vereinbart wurde.
  3. Ein Anspruch auf die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Geräts, Trainingsbereichs, Trainers oder Kursplatzes besteht nicht.
  4. Einzelne Kurspläne, Trainingsangebote, Geräte, Trainer oder Räumlichkeiten dürfen aus sachlichem Grund geändert oder durch gleichwertige Angebote ersetzt werden, soweit dies dem Mitglied zumutbar ist und der wesentliche Charakter sowie der vertraglich geschuldete wesentliche Leistungsumfang der Mitgliedschaft erhalten bleiben.
  5. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Umbauten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder behördlichen Anordnungen erforderlich sein. Gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bei erheblichen oder länger andauernden Einschränkungen bleiben unberührt.

 §5 Verhalten und Nutzung der Einrichtungen

  1. Einrichtungen und Trainingsgeräte sind sorgfältig, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Sicherheits- und Nutzungshinweise zu verwenden. Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten, soweit sie dem Schutz von Personen, der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Studiobetrieb oder dem Schutz der Einrichtungen dienen.
  2. Gewalttätiges, bedrohendes, beleidigendes oder belästigendes Verhalten, die erhebliche Gefährdung anderer Personen, vorsätzliche Sachbeschädigungen und sonstige schwerwiegende Störungen des Studiobetriebs sind nicht gestattet.
  3. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen ein Hausverbot oder eine Beendigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund rechtfertigen.

§6 Nichterscheinen bei gebuchten Kursen

  1. Erscheint ein Mitglied zu einem gebuchten Kurs nicht oder storniert es die Buchung weniger als zwei Stunden vor Kursbeginn, kann eine Ausfallpauschale von 10,00 € berechnet werden, sofern der reservierte Platz nicht mehr anderweitig vergeben werden konnte.
  2. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Die Ausfallpauschale wird mit dem nächsten regulären Zahlungslauf fällig.

 §7 Beiträge, Zahlungsabwicklung und Zahlungsverzug

  1. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsrhythmus der vereinbarten Beiträge und sonstigen Entgelte ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie gesondert vereinbart oder beauftragt wurden.
  2. Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren ist für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Bei einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift kann die f+p Training GmbH Ersatz der tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen.
  3. Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Bei erheblichem Zahlungsrückstand kann die Nutzung der Leistungen vorübergehend eingeschränkt werden, soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist.

 §8 Begleitpersonen, Speisen und Getränke

  1. Begleitpersonen dürfen Trainingsbereiche und sonstige nicht allgemein zugängliche Bereiche nur mit Zustimmung des jeweiligen PARKS-Studios betreten.
  2. Eigene alkoholfreie Getränke dürfen grundsätzlich mitgebracht werden. Glasflaschen und vergleichbare zerbrechliche Behältnisse sind in Trainingsbereichen nicht gestattet.
  3. Mitgebrachte Speisen und alkoholische Getränke sind in Trainingsbereichen grundsätzlich nicht gestattet. Für ausgewiesene Aufenthaltsbereiche oder Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.

 §9 Fremdes Personaltraining und gewerbliche Tätigkeiten

  1. Gewerbliches Personaltraining, Coaching, Unterricht oder sonstige entgeltliche Anleitung durch externe Dritte innerhalb der PARKS-Studios bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der f+p Training GmbH. Dies gilt unabhängig von einer fachlichen Qualifikation oder Haftpflichtversicherung des externen Anbieters.
  2. Auch sonstige nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeiten, Dienstleistungen, Verkaufsaktivitäten oder vergleichbare kommerzielle Nutzungen der PARKS-Räumlichkeiten sind nicht gestattet.
  3. Erhebliche oder wiederholte Verstöße können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen wichtigen Grund zur Beendigung der Mitgliedschaft darstellen.

§10 Gesundheit und sichere Trainingsdurchführung

  1. Trainingsgeräte und Einrichtungen sind bestimmungsgemäß und unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Anwendungshinweise zu verwenden.
  2. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Erkrankungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der körperlichen Belastbarkeit sollte vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings geeigneter medizinischer oder fachlicher Rat eingeholt werden.
  3. Für die Trainingsbetreuung relevante gesundheitliche Einschränkungen sollten dem betreuenden Fachpersonal mitgeteilt werden. Trainingsbezogene Hinweise des Personals ersetzen keine ärztliche Diagnose oder medizinische Behandlung.

 §11 Haftung und persönliche Gegenstände

  1. Die f+p Training GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
  2. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die f+p Training GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
  4. Für mitgebrachte Kleidung, Geld, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände übernimmt die f+p Training GmbH keine besondere Verwahrungspflicht, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart oder tatsächlich übernommen wurde.

 §12 Sondertarife

  1. Schüler, Auszubildende und Studierende

Vergünstigte Tarife setzen einen geeigneten Nachweis der jeweiligen Berechtigung voraus. Soweit tariflich nichts Abweichendes vereinbart ist, kann die Ermäßigung längstens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Der Nachweis ist spätestens zwei Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Berechtigungszeitraums zu erneuern.

Entfällt die Berechtigung oder wird der erforderliche Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, endet die Vergünstigung mit Ablauf des zuletzt nachgewiesenen Berechtigungszeitraums. Eine Fortführung zu anderen Konditionen erfolgt nur nach Maßgabe der hierzu im Mitgliedsvertrag vereinbarten Bedingungen.

  1. Rehasport-Sondertarif

Personen mit einer gültigen ärztlichen Verordnung für Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX können, soweit angeboten, einen hierfür vorgesehenen vergünstigten PARKS-Mitgliedstarif abschließen.

Die PARKS-Mitgliedschaft ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am verordneten Rehabilitationssport. Rehabilitationssport und PARKS-Mitgliedschaft sind getrennte Leistungen. Für die verordneten und vom Rehabilitationsträger übernommenen Übungsveranstaltungen werden aufgrund der PARKS-Mitgliedschaft keine zusätzlichen Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen verlangt.

Entfällt die zugrunde liegende Rehabilitationssportverordnung, endet der hierauf beruhende Sondertarif zu dem im Mitgliedsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine reguläre PARKS-Mitgliedschaft entsteht anschließend nicht automatisch.

 §13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Mitgliedschaft, Studiobetrieb, digitalen Angeboten und Zahlungsabwicklung ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzinformationen der f+p Training GmbH. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

 §14 Außerordentliche Kündigung

  1. Beide Vertragsparteien können die Mitgliedschaft nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
  2. Ein wichtiger Grund auf Seiten der f+p Training GmbH kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, erheblicher Gefährdung, Bedrohung oder Belästigung anderer Personen, vorsätzlicher erheblicher Sachbeschädigung, nicht genehmigten gewerblichen Tätigkeiten oder sonstigen schwerwiegenden Störungen des Studiobetriebs vorliegen.
  3. Ob ein wichtiger Grund vorliegt und welche vorherigen Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls.

 §15 Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen

  1. Die f+p Training GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.