Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge zwischen der
f+p Training GmbH
Lindauer Straße 112
87439 Kempten
Deutschland
und ihren Mitgliedern für die unter der Marke PARKS betriebenen Fitnessstudios.
Der konkrete Tarif, der Mitgliedsbeitrag, die Zahlungsweise, etwaige Aufnahme-, Betreuungs- oder sonstige vereinbarte Pauschalen, die Mindestvertragslaufzeit, der Vertragsbeginn und weitere individuelle Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.
Individuelle Vereinbarungen im Mitgliedsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Abschluss eines Mitgliedsvertrags zwischen dem Mitglied und der f+p Training GmbH zustande. Der Vertrag kann insbesondere in einem PARKS-Studio oder über eine von der f+p Training GmbH bereitgestellte digitale Abschlussmöglichkeit geschlossen werden.
Soweit für Abschluss, Verwaltung oder Durchführung der Mitgliedschaft technische Plattformen wie Magicline oder MySports eingesetzt werden, werden diese hierdurch nicht Vertragspartner der Mitgliedschaft. Vertragspartner des Mitglieds bleibt die f+p Training GmbH.
Bei minderjährigen Mitgliedern setzt der Vertragsschluss die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter voraus.
§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung und Fortführung
Die für die jeweilige Mitgliedschaft geltende Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist während beziehungsweise zum Ende der Erstlaufzeit ergeben sich aus dem individuellen Mitgliedsvertrag.
Erfolgt bis zum Ende der Erstlaufzeit weder eine fristgerechte Kündigung noch eine anderweitige Vereinbarung über eine Umschreibung oder Fortführung der Mitgliedschaft, wird die Mitgliedschaft automatisch im Tarif „f+p PARKS 1M“ zu den im Mitgliedsvertrag ausgewiesenen Konditionen fortgeführt.
Der Tarif „f+p PARKS 1M“ wird auf unbestimmte Zeit fortgeführt und kann anschließend unter Einhaltung der im Mitgliedsvertrag ausgewiesenen Kündigungsfrist, höchstens jedoch mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden.
Maßgeblich für Beitrag, Zahlungsweise und sonstige Konditionen des Folgetarifs sind die beim Abschluss des ursprünglichen Mitgliedsvertrags für den Folgetarif ausgewiesenen Bedingungen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit Mitgliedschaftsverträge über eine Website abgeschlossen werden können, gelten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Kündigung von Verbraucherverträgen.
§ 4 Umfang der Mitgliedschaft
Art und Umfang der nutzbaren Leistungen richten sich nach dem vom Mitglied gebuchten Tarif und dem individuellen Mitgliedsvertrag.
Abhängig vom jeweiligen Tarif kann die Mitgliedschaft insbesondere zur Nutzung von Trainingsflächen, Trainingsgeräten, Kursangeboten, funktionellen Trainingsbereichen, Sanitärbereichen und weiteren ausdrücklich vereinbarten Leistungen berechtigen.
Die für die gewöhnliche Nutzung der gebuchten Leistungen erforderlichen Betriebs- und Wartungsleistungen sind mit dem vereinbarten Mitgliedsbeitrag abgegolten, soweit im individuellen Mitgliedsvertrag nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.
Ein Anspruch darauf, dass jederzeit ein bestimmtes Trainingsgerät, ein bestimmter Trainingsbereich, ein bestimmter Trainer oder ein bestimmter Kursplatz zur Verfügung steht, besteht nicht.
Die f+p Training GmbH kann Kurspläne, Trainingsangebote, Geräte, Trainer, Räumlichkeiten und Öffnungszeiten aus sachlichen oder betrieblichen Gründen in einem für das Mitglied zumutbaren Umfang verändern, sofern der wesentliche Charakter der vereinbarten Mitgliedschaft erhalten bleibt.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund erforderlicher Wartungs- und Reparaturarbeiten, Umbauten, technischer Störungen, behördlicher Anordnungen oder vergleichbarer Umstände notwendig sein. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Hausordnung und Verhalten im Studio
Während der Nutzung eines PARKS-Studios gilt die jeweils wirksam einbezogene Hausordnung.
Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zur Nutzung von Trainingsgeräten und Räumlichkeiten, zu Sicherheit und Hygiene, zu Bekleidung sowie zur Mitnahme und zum Verzehr von Speisen und Getränken enthalten.
Das Mitglied hat Einrichtungen und Geräte sorgfältig und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln. Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Studiobetrieb oder der Durchsetzung der Hausordnung dienen.
Gewalttätiges, bedrohendes, beleidigendes oder belästigendes Verhalten sowie eine erhebliche Gefährdung anderer Personen, vorsätzliche Sachbeschädigung und sonstige schwerwiegende Störungen des Studiobetriebs sind nicht gestattet.
Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu einem Hausverbot und gegebenenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Die AGB und eine darin einbezogene Hausordnung müssen dem Mitglied beim Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden.
§ 6 Persönliche Mitgliedschaft und Zutrittsberechtigung
Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Nutzungsrechte sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der f+p Training GmbH zulässig.
Persönliche Zutrittsmedien und Zugangsberechtigungen dürfen ausschließlich durch das jeweilige Mitglied verwendet werden. Als Zutrittsmedium gelten insbesondere Mitgliedsausweise, Chips, Armbänder, digitale Zugangsberechtigungen, QR-Codes oder entsprechende Funktionen innerhalb einer App.
Der Verlust eines Zutrittsmediums oder der Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung ist der f+p Training GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung eines bereitgestellten Zutrittsmediums wird für den erforderlichen Ersatz eine Kostenpauschale in Höhe von 30,00 € berechnet. Dem Mitglied bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Weitergabe der Zutrittsberechtigung an Dritte
Die Weitergabe eines persönlichen Zutrittsmediums oder einer persönlichen digitalen Zutrittsberechtigung an Dritte ist untersagt.
Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe der persönlichen Zutrittsberechtigung an einen Dritten verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 €.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine geleistete Vertragsstrafe wird auf einen wegen desselben Verstoßes geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet.
Unabhängig davon kann eine missbräuchliche Weitergabe der Zutrittsberechtigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.
§ 8 Kursbuchungen und Nichterscheinen
Soweit für Kurse oder andere Angebote eine vorherige Reservierung erforderlich ist, ist die Teilnahme von einer entsprechenden Buchung abhängig.
Eine gebuchte Teilnahme ist rechtzeitig zu stornieren, wenn das Mitglied den Termin nicht wahrnehmen kann.
Erscheint das Mitglied zu einem gebuchten Kurs nicht oder erfolgt die Stornierung weniger als zwei Stunden vor Kursbeginn, kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 10,00 € berechnet werden.
Die Ausfallpauschale wird mit dem nächsten regulären Zahlungslauf fällig.
Dem Mitglied bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass durch das Nichterscheinen beziehungsweise die verspätete Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Beiträge und Zahlungsabwicklung
Das Mitglied ist verpflichtet, die im jeweiligen Mitgliedsvertrag vereinbarten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Betreuungspauschalen und sonstigen ausdrücklich vereinbarten Entgelte zu den dort vorgesehenen Fälligkeiten zu zahlen.
Die konkrete Zahlungsweise und der Zahlungsrhythmus ergeben sich aus dem individuellen Mitgliedsvertrag.
Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren ist das Mitglied verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.
Entstehen aufgrund einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift Kosten, kann die f+p Training GmbH Ersatz der tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen.
§ 10 Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die f+p Training GmbH kann das Mitglied unter den gesetzlichen Voraussetzungen mahnen und Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens verlangen.
Bei einem erheblichen Zahlungsrückstand kann die f+p Training GmbH die Nutzung ihrer Leistungen vorübergehend einschränken, soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Begleitpersonen, Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Begleitpersonen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dies vom jeweiligen PARKS-Studio gestattet wird.
Eigene alkoholfreie Getränke dürfen grundsätzlich in die Trainingsbereiche mitgebracht werden. Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von Glasflaschen nicht gestattet.
Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke sowie mitgebrachter Speisen ist in den Räumlichkeiten von PARKS grundsätzlich nicht gestattet. Abweichende Regelungen, insbesondere für ausgewiesene Aufenthaltsbereiche oder Veranstaltungen, können sich aus der jeweiligen Hausordnung ergeben.
Weitergehende Regelungen können sich aus der jeweiligen Hausordnung ergeben.
§ 12 Fremdes Personaltraining und gewerbliche Tätigkeiten
Jede Form von gewerblichem Personaltraining, Coaching, Unterricht oder sonstiger entgeltlicher Anleitung durch Dritte ist innerhalb der PARKS-Studios ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der f+p Training GmbH untersagt.
Dies gilt auch dann, wenn der externe Trainer über eine entsprechende fachliche Qualifikation oder Haftpflichtversicherung verfügt.
Auch die anderweitige Nutzung der PARKS-Räumlichkeiten für nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeiten ist nicht gestattet.
Ein erheblicher oder wiederholter Verstoß kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft führen.
§ 13 Gesundheit und sichere Nutzung
Das Mitglied hat Trainingsgeräte und sonstige Einrichtungen sachgerecht, entsprechend der vorgesehenen Nutzung sowie unter Beachtung der Sicherheits- und Nutzungshinweise zu verwenden.
Bei gesundheitlichen Beschwerden, Erkrankungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der persönlichen körperlichen Belastbarkeit sollte vor Aufnahme oder Fortsetzung eines entsprechenden Trainings geeigneter medizinischer oder sonstiger fachlicher Rat eingeholt werden.
Sind gesundheitliche Einschränkungen für eine sichere Trainingsdurchführung relevant, sollte das betreuende Personal entsprechend informiert werden.
Die gesetzlichen Schutz-, Sicherheits- und Verkehrssicherungspflichten der f+p Training GmbH bleiben hiervon uneingeschränkt unberührt.
§ 14 Haftung
Die f+p Training GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der f+p Training GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die f+p Training GmbH ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für vom Mitglied mitgebrachte Kleidung, Geld, Wertgegenstände oder andere persönliche Gegenstände übernimmt die f+p Training GmbH keine besondere Verwahrungspflicht, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 15 Sondertarife für Schüler, Auszubildende und Studenten
Soweit PARKS vergünstigte Tarife für Schüler, Auszubildende oder Studenten anbietet, setzt die Inanspruchnahme des jeweiligen Tarifs einen geeigneten Nachweis voraus.
Soweit im konkreten Tarif nichts Abweichendes vereinbart ist, kann die Ermäßigung längstens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres gewährt werden.
Der erforderliche Nachweis ist für jedes Schuljahr, Semester beziehungsweise Ausbildungsjahr spätestens zwei Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut vorzulegen. Wird ein erforderlicher Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht oder fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung weg, gelten die im Mitgliedsvertrag beziehungsweise in der jeweiligen Tarifregelung vereinbarten Folgen.
§ 16 Rehasport-Sondertarif
Mitglieder, die über eine gültige ärztliche Rehabilitationssportverordnung nach § 64 SGB IX verfügen und den Rehabilitationssport in den entsprechenden Räumlichkeiten absolvieren, können – soweit angeboten – für die Dauer der gültigen Verordnung einen hierfür vorgesehenen vergünstigten Mitgliedstarif abschließen.
Wird die zugrunde liegende Rehabilitationssportverordnung beendet, widerrufen, nicht verlängert oder vom Mitglied vorzeitig abgebrochen, endet mit dem Wegfall der Verordnung auch der auf dieser Grundlage abgeschlossene vergünstigte Mitgliedsvertrag.
Eine anschließende reguläre PARKS-Mitgliedschaft setzt den Abschluss beziehungsweise die ausdrückliche Vereinbarung eines entsprechenden Mitgliedsvertrags voraus.
§ 17 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Mitgliedschaft, Studiobetrieb, digitalen Angeboten und den von der f+p Training GmbH eingesetzten Systemen finden sich in den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der f+p Training GmbH.
Soweit für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 18 Außerordentliche Kündigung
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund auf Seiten der f+p Training GmbH kann insbesondere vorliegen, wenn das Mitglied schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten oder die Hausordnung verstößt, eine persönliche Zutrittsberechtigung schuldhaft an Dritte weitergibt, andere Personen erheblich gefährdet, bedroht oder belästigt, Einrichtungen vorsätzlich beschädigt oder den Studiobetrieb in sonstiger schwerwiegender Weise beeinträchtigt.
Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften vor einer Kündigung eine Abmahnung oder Fristsetzung erforderlich ist, erfolgt die Kündigung grundsätzlich erst nach deren erfolglosem Ablauf.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Die f+p Training GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 20 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Mitglied und der f+p Training GmbH haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies entspricht auch dem gesetzlichen Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.