Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften

Stand August 2026

 

§ 1 Hausordnungen

Bei Nutzung des FitnessParks bzw. des SportParks unterliegt das Mitglied der dort jeweils geltenden Hausordnung.  Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten, auch in den Spa- und Wellnessbereichen beinhalten. 

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

  1. Die mit der Mitgliedschaft jeweils erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.  Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der f+p Training GmbH möglich.
  2. Das Mitglied verpflichtet sich der f+p Training GmbH gegenüber, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis (bzw. das ihm  ausgehändigte Magnetchiparmband etc.) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Es verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust dieses Mitgliedsausweises oder  Chiparmbandes unverzüglich der f+p Training GmbH zu melden.

§ 3 Folgen eines Verlustes von Mitgliedsausweis/Chiparmband bzw. deren Überlassung an Dritte

  1. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises/Chiparmband trägt das Mitglied die Kosten in Höhe von 30 € für einen neuen Mitgliedsausweis/neues Chiparmband. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist. 
  2. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung eines Mitgliedsausweises/Chiparmband, welcher nicht vom Mitglied erworben wurde, wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 30€ für einen Mitgliedsausweis/ein  Chiparmband. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  3. Der Mitgliedsausweis/das Chiparmband ist nicht übertragbar. Für jeden Fall der schuldhaften Weitergabe verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

§ 4 Umfang der geschuldeten Leistungen

  1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung sämtlicher Ausdauergeräte, des Ergofit-Zirkel und des funktionalen Bereichs,  einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). Die Nutzung der sonstigen Geräte/des sonstigen Bereichs, insbesondere des Spa- und Wellnessbereichs, bleibt den Mitgliedern vorbehalten, die das Komplettpaket gewählt oder beim Grundpaket diese  zusätzlichen Geräte/Bereiche hinzugebucht haben.
  2. Dienstleistungen, die zur Benutzung der jeweils gebuchten Einrichtungen erforderlich sind, z.B. Gerätewartung, sind von dem wöchentlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine individuelle Betreuung und fachgemäße Einweisungen in die Geräte fällt halbjährlich ein Betreuungsbeitrag an.  
  3. Die Nutzung der Kurse bleibt den Mitgliedern vorbehalten, die das Komplettpaket gewählt oder beim Grundpaket Kurse hinzugebucht haben. Das Modul „Kurse“ umfasst alle regelmäßig stattfindenden und im Kursprogramm des FitnessParks / SportParks enthaltenen Fitnesskurse.
  4. Die f+p Training GmbH garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen.
  5. Bucht das Mitglied einen Kurs, so erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, nach erstmaligem nicht erscheinen oder verspäteter Absage (2 Stunden vor Kursbeginn oder später) , sowie für jedes weitere nicht erscheinen oder verspätete Absage, eine Ausfallgebühr in Höhe von 10€ an die f+p Training GmbH zu entrichten. Dieser wird automatisch mit dem nächsten Zahlungslauf fällig.

§ 5 Einziehung der Forderungsbeträge auf das Studiokonto

Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio berechtigt ist, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu übertragen.

§ 6 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

  1. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Soweit im FitnessPark bzw. SportPark  eine Kinderbetreuung angeboten wird, ist Kindern nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und nicht in  den Fitness- bzw. Spa- und Wellnessbereichen gestattet.
  2. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des jeweils gebuchten Fitness- und Wellnessbereichs gestattet, jedoch ist  der Gebrauch von Glasflaschen nicht erlaubt. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von  mitgebrachten alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb der gesamten Räumlichkeiten untersagt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
  2. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den FitnessPark bzw. SportPark zu bringen.

§ 8 Vorfälligstellung bei Zahlungsverzug

1. Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens neun Wochenbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlenden Beiträge sofort fällig.

§ 9 Hinweis zur Datenerhebung und -verwertung

  1. Die f+p Training GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mail-Adresse, Bankverbindung.
  2. Zudem werden bei Betreten des FitnessParks bzw. des SportParks die auf dem Mitgliedsausweis gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Die f+p Training GmbH speichert diese Daten für max. 2 Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
  3. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird die f+p Training GmbH hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise der f+p Training GmbH verwiesen.

§ 10 Sondertarife

  1. Auszubildende, Schüler und Studenten erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Ausbildungsbestätigung, Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.
  2. Mitglieder, die über eine gültige ärztliche Rehabilitationssportverordnung (nach § 64 SGB IX) verfügen und den Rehasport in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios absolvieren, können für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung einen vergünstigten Mitgliedstarif in Anspruch nehmen. Wird die Rehabilitationssportverordnung beendet, widerrufen, nicht verlängert oder vom Mitglied vorzeitig abgebrochen, endet mit dem Zeitpunkt des Wegfalls der Verordnung automatisch auch der vergünstigte Mitgliedstarif. Gleichzeitig wird der bestehende Mitgliedsvertrag mit Wirksamkeit zum Datum des Abbruchs oder Ablaufs der Verordnung beendet. Eine weitere Mitgliedschaft ist nur durch Abschluss eines neuen, regulären Mitgliedsvertrages möglich. 

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Das Studio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch  verpflichtet.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam  oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 13 Verbot fremden gewerblichen Personaltrainings

Jede Form von gewerblichem Personaltraining, Coaching oder Anleitung durch Dritte ist im Studio ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Studios untersagt. Dies gilt auch, wenn die Trainer über eine entsprechende Qualifikation oder Haftpflichtversicherung verfügen. Bei Verstößen behält sich das Studio das Recht vor, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Studio ist nicht haftbar für Schäden, die durch die Aktivitäten nicht autorisierter Trainer entstehen.

Lindauer Straße 112
87439 Kempten
Telefon: +49 (0)831 697 246 950
E-Mail: fitness@fpgb.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag
05:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertage
06:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Unser Personal ist von Mo. – Fr.
von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr
und am Wochenende und Feiertagen
von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.

Geschlossen
1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag

Plabennecstraße 30
87448 Waltenhofen
Telefon: +49 (0)8303 920 70
E-Mail: fitness@fpgb.de

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